Rechtsprechung
VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Geltung der Baugrenze für unterirdische Gebäudeteile; Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß; Veränderungssperre; Mobilfunkanlage; unzulässige Verhinderungsplanung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG Urt. v. 30.08.2012, Az. 4 C 1/11).Denn hinsichtlich des weiteren Forschungsbedarfs in Bezug auf die Frage, ob Kinder stärker exponiert oder empfindlicher gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern sein können als Erwachsene, liegen insoweit nicht lediglich rechtlich irrelevante Immissionsbefürchtungen vor, so dass die Beigeladene vorliegend trotz Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zunächst berechtigterweise auf Mittel der Bauleitplanung zurückgreifen konnte (vgl. BVerwG v. 30.08.2012 a.a.O.).
- BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89
Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Für eine zulässige Positivplanung ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt (vgl. BVerwG Beschl. v. 05.02.1990, Az. 4 B 191.89). - BVerwG, 20.06.2001 - 4 B 41.01
Ausbauabsichten bezüglich einer Bundesautobahn - Errichtung eines Sendemastes an …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Zu den fernmeldetechnischen Nebenanlagen zählen auch Mobilfunkanlagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.2012, Az. 4 B 27.11; Beschl. v. 20.06.2001, Az. 4 B 41.01; Beschl. v. 05.02.2004, Az. 4 B 110.03).
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Einer Gemeinde ist es mithin verwehrt, eine Veränderungssperre als Mittel zu benutzen, das ihr dazu dient, unter dem Deckmantel der Steuerung unerwünschte Anlagen in Wahrheit zu verhindern (vgl. BVerwGE 117, 287/295; BVerwGE 118, 33/37; BVerwGE 122, 109/111). - BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Einer Gemeinde ist es mithin verwehrt, eine Veränderungssperre als Mittel zu benutzen, das ihr dazu dient, unter dem Deckmantel der Steuerung unerwünschte Anlagen in Wahrheit zu verhindern (vgl. BVerwGE 117, 287/295; BVerwGE 118, 33/37; BVerwGE 122, 109/111). - BVerwG, 05.02.2004 - 4 B 110.03
Abwägung der Baurechtsbehörde bei Versorgung mit Mobilfunkanlagen - …
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Eine Veränderungssperre darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber erst dann erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010, Az. 4 BN 26.10; Beschl. v. 01.10.2009, Az. 4 BN 34.09; Urt. v. 19.02.2004, Az. 4 CN 16.03). - BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04
Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Einer Gemeinde ist es mithin verwehrt, eine Veränderungssperre als Mittel zu benutzen, das ihr dazu dient, unter dem Deckmantel der Steuerung unerwünschte Anlagen in Wahrheit zu verhindern (vgl. BVerwGE 117, 287/295; BVerwGE 118, 33/37; BVerwGE 122, 109/111). - BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09
Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Eine Veränderungssperre darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber erst dann erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010, Az. 4 BN 26.10; Beschl. v. 01.10.2009, Az. 4 BN 34.09;… Urt. v. 19.02.2004, Az. 4 CN 16.03). - BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus VG Bayreuth, 06.11.2014 - B 2 K 14.316
Eine Veränderungssperre darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber erst dann erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010, Az. 4 BN 26.10; Beschl. v. 01.10.2009, Az. 4 BN 34.09;… Urt. v. 19.02.2004, Az. 4 CN 16.03). - BVerwG, 03.01.2012 - 4 B 27.11
Mobilfunksendeanlage; Mobilfunk-Basisstation; Nebenanlage; Hauptanlage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1996 - 11 B 970/96
Anspruch auf Einhaltung von seitlichen Baugrenzen?
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem …